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ePassport: Seit 1997 befasste sich die ICAO, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, mit der Einführung von elektronisch auswertbaren biometrischen Merkmalen in Reisedokumenten. Im Jahre 2003 führte dies zur Vorstellung einer Empfehlung. Sie hielt die UN-Mitgliedsstaaten dazu an, zukünftig biometrische Merkmale der Inhaber elektronisch auf dem Reisedokument zu speichern. Die Kriterien für die Auswahl der zu verwendenden Technologien waren weltweite Interoperabilität, Einheitlichkeit, technische Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Haltbarkeit. Die vier zentralen Punkte dieser Empfehlung sind die Verwendung von kontaktlosen Chips (RFID), die digitale Speicherung des Lichtbilds auf diesen Chips, wobei weitere Merkmale wie Fingerabdrücke oder Irismuster optional ergänzt werden können, die Verwendung einer definierten logischen Datenstruktur (Logical Data Structure, LDS) und ein Verfahren zur Verwaltung von digitalen Zugangsschlüsseln (Public Key Infrastructure, PKI). Die Vorgaben wurden in der Weiterentwicklung des Standards 9303 der ICAO zusammengefasst.

 

Am 13. Dezember 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Druck der USA, die Pässe der Mitgliedsstaaten gemäß diesem Standard mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. Am 22.Juni 2005 billigte das deutsche Bundeskabinett einen Vorschlag des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily zur Einführung eines solchen Reisepasses, der ihn als "wichtigen Schritt auf dem Weg zur Nutzung der großen Fortschritte der Biometrie für die innere Sicherheit" bezeichnete.

 

Elektonische Reisepässe sind aussen mit einem international einheitlichen Symbol gekennzeichnet:

 

 

ICAO: Die International Civil Aviation Organization (engl. ICAO, deutsch: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die die Planung des zivilen Luftverkehrs durchführt. Sie wurde 1944 durch das Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt gegründet und hat ihren Sitz in Montr� (Kanada). Ihr gehören 189 Vertragsstaaten an.

 

 

  

 
     
 

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