Der EU Führerschein ist seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 europaweit einheitlich und wird in allen EU-Ländern anerkannt. Auf der Rückseite befinden sich die sog. "Auflagen und Beschränkungen". Länderspezifische Unterklassen und Sonderregelungen sind in gewissem Umfang, etwa bei geringer Reichweite der Fahrzeuge, weiterhin zulässig.
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst. Ab dann ist der EU-Führerschein bei der Neuausstellung verbindlich. Die alten Formulare gelten noch 26 Jahre weiter, erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend.